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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien-, Strafsachen und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Ferner ist es Gericht mit zentralisierter Zuständigkeit für Insolvenz- und Zwangsversteigerungssachen für die Amtsgerichtsbezirke Waldshut-Tiengen, St. Blasien, Bad Säckingen, Schopfheim und Schönau im Schwarzwald.

In Familien- und Schöffengerichtssachen ist das Amtsgericht Waldshut-Tiengen zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Waldshut-Tiengen und St. Blasien.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

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