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Bitte beachten:

Die hier veröffentlichten Informationen ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen in den amtlichen Mitteilungsblättern. Es handelt sich hierbei lediglich um ein zusätzliches Informationsangebot des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Gewähr übernommen wird für die Abhaltung eines Versteigerungstermins. Sie sollten daher vor Anreise unbedingt beim zuständigen Versteigerungsrechtspfleger nachfragen, ob der Termin stattfindet. 

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht. Für weitere Detailinformationen klicken Sie bitte auf die Angabe zum Objekt.

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